Kettenbrief
Ist ein Brief oder eine E-Mail mit der Aufforderung zur Weiterleitung an weitere Empfänger. Im Falle einer Weigerung der Weitersendung wird der Betroffene oftmals unter moralischen Druck gesetzt. Kettenbriefe haben unterschiedliche Zwecke: Verbreitung von Mitteilungen (Spendenaufrufe u.Ä.), Sammeln von Adressen, Spielerische Ziele, Betrugsversuche, Störung von Kommunikationsdiensten, Belästigungen oder Schleichwerbung.
Kirche
Die Kirche ist eine soziale Organisationsform von Religion. Der Begriff wurde durch keltische Christen von Britannien aus nach Mitteleuropa gebracht bzw. während der konstantinischen Epoche im Christentum der römischen Kolonialstädte aufgenommen. Er findet seither überwiegend Anwendung auf Religionsgemeinschaften einer christlichen Konfession. Die Ekklesia, die Glaubensgemeinschaft der Christen, ist in verschiedenen Kirchen organisiert.
Knebelungsvertrag
Siehe www.rechtslexikon.net/d/knebelungsvertrag/knebelungsvertrag.htm.
Kohlenhandel
Siehe Schmiermittel.
Kontrolldelikt
Dies ist eine Straftat, die erst durch polizeiliche Kontrollen oder Sicherheitspersonal überhaupt aufgedeckt wird. Ohne Kontrolle bleibt sie unbemerkt. Beispiele: Ladendiebstahl, Korruption, Leistungs- und Beförderungserschleichung, Menschenhandel, Verstöße gegen das BtMG, Umweltkriminalität.
Kredit-Hai
Kredithai ist eine umgangssprachliche Metapher für einen unseriösen Kreditgeber oder -vermittler, der außerhalb des staatlich überwachten Finanzwesens auftritt. Typische Eigenschaften/Handlungen: Kredit wird zu besonders hohen Zinsen angeboten, Kredit wird Kunden mit schlechter Bönität gewährt, Kredit wird ohne Kreditsicherheiten als Blankodarlehen gestaltet, Kreditgeber arbeitet ohne Genehmigung oder Bankaufsicht (illegal), bei Eintreibung fälliger Summen wird mit illegalen Maßnahmen bis hin zur Gewalt gedroht.
Kreditschädigung
Oder auch Kreditgefährdung durch Verbreitung wahrheitswidriger Behauptungen. Vorsätzliche oder fahrlässige Kreditgefährdung verpflichtet als unerlaubte Handlung nach § 824 BGB zum Schadenersatz und umfasst auch die Pflicht zum Widerruf der kreditschädigenden Behauptung (Widerrufsanspruch).
Kriegsgewinnler
Grundbedeutung: Bezeichnung von Personen und Organisationen, die tatsächlich oder vermeintlich Notsituationen in Kriegszeiten ausnutzen, um überproportional hohen Gewinn zu erwirtschaften. In der Wirtschaft werden weiterhin Führungspersonen als Kriegsgewinnler bezeichnet, welche juristisch legal, aber gegen eine allgemein anerkannte Handlungsethik verstoßen.
Kriminalstatistik
Siehe www.bka.de/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/pks__node.html.
Künstlerpostkarten
Das sind eigens gefertigte Gemälde, die technisch aufgenommen werden und anschließend auf Postkarten gedruckt werden.
Kundenfang
Siehe wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/kundenfang.html.